Bestimmt der Pfarrer eigentlich alleine, was in der Gemeinde passiert?
Nein. In jeder Gemeinde wird alle vier Jahre ein Pfarrgemeinderat demokratisch gewählt, der die Anliegen der Gläubigen vertritt. Darin spiegelt sich die Auffassung, dass jeder Mensch ein Teil des Volk Gottes ist und als solcher mitverantwortlich an der „Heilssendung der Kirche“, wie es das II.Vatikanische Konzil im Dekret über das Laienapostolat formulierte. In den meisten katholischen Pfarreien Bayerns, wie auch in unserer Pfarrei wurde im Februar 2018 ein neuer Pfarrgemeinderat (PGR) gewählt.
Der PGR bildet verschiedene Arbeitskreise, die zum großen Teil pfarrverbandsübergreifend mit Mitgliedern aus der Pfarrei St. Stephan und St. Bartholomäus besetzt sind. Derzeit sind die Arbeitskreise Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene, Jugend, Kinder und Familie, Feste und Feiern , Liturgie usw.aktiv.
Der PGR ist zum Beispiel verantwortlich für die Organisation der Kinder- und Familienliturgie, die Gestaltung von Festen. Im Arbeitskreis Liturgie können die Pfarrgemeinderäte Vorschläge und Wünsche an den Pfarrer zur Gestaltung der Messfeiern richten. Es können in allen Arbeitskreisen gerne Interessierte mitarbeiten, die nicht in den PGR gewählt sind.
1. Vorsitzender: Dr. Karl-Heinz Kirsch
2. Vorsitzender: Magnus Schelle
1. Schriftführer: Hans-Georg Hagmann
2. Schriftführer: Christian Gojczyk
Evi Schlossnikel von der KV St.Bartholomäus wird an den Sitzungen teilhaben.
Bild von der PGR Sitzung am 23.01.20