Verwaltungsorgan der Kirchenstiftung und der Kirchengemeinde ist die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Für die Kassen- und Rechungsführung bestimmt die Kirchenverwaltung einen Kirchenpfleger.
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u. a.:
Die Wahlperiode für die Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt 6 Jahre.
Manfred Fink
Elisabeth Hagmann
Georg-Michael Kaiser
Magnus Schelle
Josef Vielhuber, Kirchenpfleger, josef.vielhuber@web.de
Stefan Zehetbauer